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Musiker Magazin 1/2018

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STORIES–– Seite 09: Deutscher Rock & Pop Preis 2018 STORIES • Seite 15: Mut zur deutschen Sprache – Interview mit Miss Allie • Seite 18: THE CONTINENTALS – So klassisch wie Cadillac – so modern wie Batman • Seite 20: STINGER – Hardrock mit einem Hauch Blues, der über alles erhaben ist! • Seite 23: Interview mit GHOSTTOWN COMPANY • Seite 25: Manila Muffin – Tanz der Kontraste • Seite 28 Tokunbo – Leise ist das neue Laut • Seite 34: LEBENDIG – Wer deutsche Musik liebt, wird auch diese coolen Jungs lieben • Seite 37:  Interview mit A SCAR FOR AMY • Seite 38:  IRON HORSES – Kick-Ass Heavy Metal from Germany! 
• Seite 40: Interview mit Jennifer Loosemore • Seite 44: Die Historie der Rock- & Popmusik: Teil 10: Der zeitlose Klassiker – CREAM • ––MUSIKBUSINESS–– Seite 50: Mitgliedschaft im Deutschen Rock und Pop Musikerverband e.V. • Seite 54: Gründungskosten einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung • ––MUSIK & RECHT–– Seite 52: Streit um zwei Sekunden geht in die nächste Runde • RUBRIKEN –– Seite 04: Musiker-News • Seite 55: Produkt-News • Seite 60: CD-Rezensionen • Seite 64: Titelschutzanzeigen • Seite 65: Kleinanzeigen • Seite 66: Impressum

50 MUSIKBUSINESS

50 MUSIKBUSINESS Mitgliedschaft im DEUTSCHEN ROCK UND POP MUSIKERVERBAND E. V. Warum lohnt es sich, im Deutschen Rock & Pop Musikerverband Mitglied zu werden? Wer erfolgreich, berühmt oder bekannt werden will, muss, wenn er keinen professionellen versierten Manager hat, alles alleine und selbst managen und organisieren. Dafür gibt es dann nur einen einzigen Weg: Er muss auf allen Gebieten der Rock- und Popmusik und des Musikbusiness, der Finanzen und des Bookings enorm viel wissen. musiker MAGAZIN 1/2018

MUSIKBUSINESS 51 ❶ ERSTAUSWERTUNG: Hierunter versteht man die Aufnahme einer Dar bie tung auf Schallplatte, CD, Hörfunk-Übertragung oder Fernsehsendung einer Live-Dar bie - tung sowie die Mitwirkung an einer Video pro duk - tion oder an einem Film. ❷ ZWEITAUSWERTUNG: Diese setzt die erste Auswertung voraus und bedeutet die Nutzung einer bereits fixierten oder gesendeten Darbietung, also zum Beispiel die Sen dung, öffentliche Wiedergabe oder private Überspielung von Schallplatten, die öffentliche Wiedergabe oder private Überspielung von Funkund Fernsehsendungen. Genau dieses umfangreiche Wissen wird allen Mitgliedern des DRMV über persönliche telefonische Beratungen durch diesen Ver band ver mittelt, und zwar Schritt für Schritt differenziert in allen Einzelheiten. Hier in einem ersten Schritt zwei bedeutende Urheberrechts- Inkassogesellschaften: GEMA Die Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte nimmt nach Paragraph 2 ihrer Satzung die Rechte der Urheber wahr. Es handelt sich um einen rechtsfähigen Verein kraft staatlicher Verleihung gemäß Paragraph 22 BGB. So verwaltet die GEMA treu - händerisch die Rechte der Komponisten, Text - dichter und Musikverleger. Hierzu schließt sie Wahr nehmungsverträge bezüglich der kleinen Rech te. Die sogenannten großen Rechte, d. h. die Rechte für Aufführungen und Sendungen dra - matisch musikalischer Werke (Musicals, Operetten etc.), werden in der Regel durch den Urheber selbst oder einen Verlag, d. h. also nicht kollektiv, wahrgenommen. Wie man mit der GEMA regelmäßig Geld verdienen kann, wie man dafür sorgen kann, dass die GEMA regelmäßig Tantiemen für die ihr ange- schlossenen Urheber ausschüttet, wie man Musik - folgebögen bei der GEMA einreicht, wie man seine Songtitel bei der GEMA registrieren lässt, das alles und noch viel mehr erfahrt ihr in den regelmäßigen persönlichen Telefonberatungen durch den Deutschen Rock & Pop Musikerverband dann, wenn ihr in diesem Verband der Musi ker innen und Musiker, der Komponisten und Texter Mit glied werdet. GVL Diese von der Deutschen Orchester Vereini gung und dem Verband der Tonträgerfirmen ge gründete Verwertungsgesellschaft nimmt die Leistungs - schutz rechte der ausübenden Künstler, Bild- und Tonträgerhersteller sowie der Veran stalter wahr. Die im Urheberrechtsgesetz anerkannten Leis tungs - schutz rechte schützen nicht nur das Persönlich - keits recht der ausübenden Künstler, sondern ge ben auch die Möglichkeit, bestimmte Nutzun - gen und Leistungen zu verbieten. So muss der Nachschaffende (Interpret) gegen Entstellung seiner Leistung geschützt sein, auch wenn ihm nicht wie dem Schaffenden (Kom po nist, Texter) ein um - fassendes Verbotsrecht gegen jegliche Än de rung oder Bearbeitung zusteht. Bei der Nutzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten unterscheidet man drei Auswertungen: ❸ DRITTEAUSWERTUNG: Dies sind die öffentliche Wiedergabe von gesendeten Schallplatten oder gesendeten Filmen, die private Vervielfältigung von gesendeten Schall - plat ten oder Filmen, die Weitersendung gesendeter Schallplatten oder Filme durch Kabel un ter - nehmen. Für die erste Auswertung ist die GEMA zu - stän dig. Auf der Stufe der ersten Auswertung stehen dem Musiker absolute Rechte zu. Er entscheidet selbst, ob und unter welchen Bedin gun - gen er Schall platten produziert oder in Funk und Film mitwirkt. Die Vergütungen in diesem Bereich werden durch Individualverträge geregelt. Für den Bereich der zweiten und dritten Auswertung stehen dem ausübenden Künstler keine Verbots - rechte zu. Er hat lediglich einen Anspruch auf angemessene Vergütung, also eine Ausschüttung seiner Leis tungs rechts tan tiemen. Diese Vergü - tungen werden von der Ver wertungsgesellschaft GVL geltend gemacht. Wer also mithilfe der GVL Geld verdienen möchte, sollte genau wissen, wie man seine Meldun gen im Internet vornimmt, was man meldet und wie man eine Lizenz-Ausschüttung beantragt. Auch das wird in den persönlichen Telefonberatungen des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes ge nauestens erklärt. Sowohl die GEMA wie auch die GVL spielen im Leben eines professionellen Rock- und Pop - mu sikers eine außerordentlich bedeutende Rolle, weil durch sie gewährleistet werden kann, dass jährlich regelmäßige Einnahmen erwirtschaftet werden können – wenn man alles richtig macht. Allein schon aus diesen vielen Gründen ist eine Mit gliedschaft im Deutschen Rock & Pop Mu - si ker verband sinnvoll … TEXT: OLE SEELENMEYER FOTOS: © NEJRON PHOTO/FOTOLIA 1/2018 musiker MAGAZIN

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