48 MUSIK & RECHT ALS MUSIKER REICHT MIR DOCH EINE PRIVATHAFTPFLICHT, ODER? Wir hatten uns im letzten Heft bereits mit dem Thema Instrumentenversicherung aus einandergesetzt. gesetzt. Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema der Haftpflichtver siche - rung. Christian Raith, Geschäftsführer und Inhaber der Eberhard, Raith & Partner GmbH – erpam steht uns auch zu diesem Thema Rede und Ant - wort. Mit seinem Team beschäftigt er sich seit über 20 Jahren täglich mit solchen Fragen. MM: Christian, stimmt es, dass die Privat haft - pflichtversicherung für Musiker ausreicht? CR: Ohne jetzt natürlich jede einzelne Police eurer Leser zu kennen, behaupte ich, dass das nicht der Fall ist. Die Privathaftpflichtversicherung ist, wie der Name schon eigentlich sagt, für den privaten Bereich gedacht. Bisher ist mir noch keine Ver - sicherung untergekommen, die im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung die Tätigkeiten als Mu siker abdeckt. Klar, wenn jemand daheim für Mutti und Vati mit der Blockflöte etwas vorspielt, ist das versichert. Aber nicht, wenn ich draußen einen Auftritt habe. Und dabei ist es egal, ob ich nur einen Zuhörer habe oder auf einem großen Festival vor 100 000 Besuchern spiele. MM: Wie sieht es denn aus, wenn ich ohne Bezahlung spiele? CR: Auch das ist entsprechend geregelt. Selbst die ehrenamtliche Tätigkeit gilt bereits als ausgeschlossen. Sprich, es ist nicht erheblich, ob ich beim Musizieren Geld bekomme. Auch eine Auf - wandsentschädigung wie z.B. Verpflegung oder Übernachtung reicht bereits für den Ausschluss aus. MM: Mal ganz ehrlich: Baucht man dafür wirklich eine Versicherung? Da passiert doch eh nichts … CR: Ich formuliere es einmal etwas anders. Es passiert nicht so oft etwas, aber das sieht man auch schon immer an den Prämien, wie die Ver - sicherer das Risiko einschätzen. Im Laufe der Zeit haben wir schon immer wieder Schäden gehabt und reguliert. Man darf eben auch nicht vergessen, dass wir nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine unbegrenzte Haftung haben, sprich der Mu - siker haftet für sämtliche Schäden. Wenn es also doch einmal zu einem Schaden kommt, kann das bedeuten, dass man pleitegeht. MM: Was wären das für typische Schäden, die passieren? CR: Ein typischer Fall sind natürlich die Sticks in den Augen oder am Kopf der Besucher. Gerne werden die Sticks am Ende des Konzertes ins Publikum geworfen, dabei gab es immer wieder Verletzungen. Aber auch die nett gemeinte Geste des Sängers, dass man den Besuchern doch ein Bierchen oder Wasser zuwirft. Aber wenn der oder diejenige gerade nicht auf den Sänger schaut, ist schnell eine Platzwunde passiert. Ein Klassiker … Und sind wir einmal ehrlich: Je be - kannter eine Band ist, umso höher sind hier die Ansprüche der Geschädigten. MM: Was gibt es denn noch so für Schäden? CR: Die Bandbreite ist hier sehr groß. Man kann von einem Gehörschaden des Zu schau ers bis hin zur abgefackelten Location na türlich alles auf - führen. Wichtig ist einfach, dass die Haft pflicht - ver sicherung nicht nur den Schaden reguliert, sondern im Zweifelsfall auch die Haf tung für den Musiker ablehnt. MM: Was meinst du damit? CR: Man nennt das den passiven Rechtsschutz. Sprich der Musiker wird von einem Dritten in An - spruch genommen und behauptet, dass er z.B. für den Hörschaden verantwortlich ist. Nun prüft der Versicherer, ob das überhaupt der Fall sein kann und wenn sich herausstellt, dass es nicht durch den Musiker passiert ist, lehnt er den Scha - den gegenüber dem Geschädigten ab. Not falls sogar vor Gericht. MM: Passiert so etwas öfters? CR: Klar, sehr viele Schäden werden im Namen des Musikers abgelehnt. Gerade bekannte Bands werden hier gerne in Anspruch genommen. Da hat sich einfach das Verhalten der Zuschauer ge - ändert. Früher wäre man nicht auf die Idee ge - kommen, einen Musiker wegen zu lauter Musik zu verklagen. Da wäre man einfach ein paar Reihen nach hinten gegangen und hätte das Konzert weiter genossen. Heute stellt man sich vor die Box und verklagt den Musiker auf Schmerzens geld. MM: Wie sieht es denn mit dem Geltungs - bereich aus? CR: Geltungsbereich ist entweder EU oder weltweit ohne USA/Kanada. MM: Warum ohne USA/Kanada? Kann man das nicht versichern? CR: Versicherbar ist generell alles. Wir betreuen natürlich unsere Kunden weltweit, auch in den USA, nur versuchen wir dann, vor Ort eine entsprechende Versicherung einzukaufen, denn eine deutsche Versicherung, die auch nach deutschem Recht reguliert, hilft dem Musiker in den USA nicht wirklich weiter. MM: Bin ich nur bei meinen Gigs versichert? CR: Nein, natürlich nicht, es ist eine 24-Stunden- Deckung. Die Musiker sind also sowohl beim Auf - tritt als auch im Proberaum oder bei sonstigen beruflichen Tätigkeiten versichert. Das können auch die Verhandlungen mit der Plattenfirma sein, ein Interview beim Festival oder das Foto shooting für das neue Album. MM: Und privat? CR: Hier unterscheiden sich ein wenig die Kon - zepte der Anbieter. Wir vertreten die Philosophie, dass auch der private Bereich mitversichert sein sollte. Das bedeutet, dass wir eine komplette Privat haftpflicht (die am Markt ca. 60–80 Euro kostet) inkludiert haben. Sprich mit Lebens ge - fähr ten/-in, Ehefrau, Kinder etc. MM: Warum? CR: Na ja, ganz einfach, dass die Versicherer sich nicht aus dem Risiko nehmen können. Stellen wir uns einfach vor, dass nun der Musiker für seinen musiker MAGAZIN 3/2015
MUSIK & RECHT 49 Kumpel zum 30. Geburtstag ein paar Songs auf der Party spielt. Was ist das nun? Privat, weil Kum - pel? Oder beruflich bzw. ehrenamtlich? Man kann sich vorstellen, dass beide ablehnen und auf die andere Partei schieben. Wenn man es über eine Police versichert, ist der Versicherer so oder so im Risiko. Daher unterscheiden wir das nicht. MM: Was passiert, wenn ich zu schwungvoll mit dem Case um die Ecke biege und dabei den Proberaumboden beschädige (weil z.B. eine Rolle verkantet)? CR: Ein Klassiker, normalerweise über die Berufs - haftpflicht versichert. Aber Vorsicht – nicht bei jedem Konzept der verschiedenen Versicherer. Das nennt man „Bearbeitungsschäden“ und diese sind normalerweise über die Bedingungen ausgeschlossen. Hier loht es sich, die Angebote zu vergleichen. Und nein, ich sage jetzt nicht, dass es bei uns selbstverständlich dabei wäre. MM: Aber wie sieht es aus, wenn ich mit dem Bandbus einen Schaden verursache? CR: Jetzt habt ihr es endlich geschafft, dass ich nein sage. Das ist nicht versichert. Aber nicht, weil die Deckung schlecht ist, sondern weil derartige Schäden über die Kfz-Versicherung abgedeckt sind und jedes Auto diese Versiche rung »Wichtig ist einfach, dass die Haftpflichtversicherung nicht nur den Schaden reguliert, sondern im Zweifelsfall auch die Haf tung für den Musiker ablehnt.« haben muss. Also sprich, eine Pflichtver siche - rung in Deutschland. Daher wird das über die Musikerdeckung abgelehnt. MM: Christian, sag uns doch einmal, was so eine Police kostet. CR: Die Preise liegen hier zwischen 120 und 200 Euro, je nach Anbieter und Umfang. MM: Pro Monat? CR: Nein, natürlich pro Jahr. Wenn man be denkt, dass da bereits die Privathaftpflicht inkludiert ist, bleibt eigentlich ein Restbetrag von ca. 50–80 Euro für den gewerblichen Bereich. MM: Kann sich eine Band auch versichern? CR: Klar, das geht natürlich auch. Man kann entweder einen Vertrag auf die GbR, GmbH machen, oder jeder einzelne Musiker versichert sich selbst. Das hat dann Sinn, wenn man für mehrere Bands spielt und die Versicherung sozusagen mit nimmt von Band zu Band. MM: Habt ihr bekannte Bands unter Vertrag? CR: Der Gentleman genießt und schweigt. Aber so viel sei verraten: Wir haben schon ein paar an - gesagte und erfolgreiche Bands in unserem Be - stand. Aber um das geht es auch gar nicht, ich freue mich einfach generell über unsere Kunden, egal ob ein Musiker oder eine Band. Wichtig ist doch einfach, dass man sich richtig versichert. Auch dieses Mal würden wir uns freuen, wenn es von euch noch Fragen zu dem Thema gibt bzw. Erfahrungen zu eigenen Verträgen oder Schä den. FOTOQUELLE: ERPAM FOTOS: © MIIR/FOTOLIA.COM; © TARASOV_VL/FOTOLIA.COM Versicherungen für alle Eventualitäten® Eberhard, Raith & Partner GmbH · Assekuranz Makler · Telefon +49-(0)89-54 01 63-0 · info@erpam.com Christian Raith und www.milk-and-honey.de
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