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Musiker Magazin 01/2014

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Deutscher Rock & Pop Preis 2013 – Rückblick Deutscher Rock & Pop Preis 2014 – Anmeldung Tokunbo – Queen of Folk Noir Heinz Rudolf Kunze – „Stein vom Herzen“ Wattenläufer – Rockin’ all över de Dörp Judith Holofernes – Helden-Frontfrau schwingt „Ein leichtes Schwert“ Barbara Zanetti – ihre Lieder erzählen von tiefen Gefühlen und beschwinglichen Erlebnissen Christin Kieu – Deutsche Songpreisträgerin 2013 Mike Sprunkel Band – Vier Männer und ein Groove, der die Erde beben lässt Archiv der Klänge – Das Deutsche Musikarchiv GEMA-Petition – Beschlussergebnis Deutscher Bundestag Aspekte des „Samplings“ – Eine Frage des Sounds? Coverversionen

52 MUSIKBUSINESS

52 MUSIKBUSINESS verwendeten Samples werden sowohl übereinandergeschichtet (Toncollage) als auch in Reihe gesampelt (Mix- produktion). Eine Über nah me von weiten Teilen des Ori gi nals ist beim Mash-up die Regel. Im Sam pling stellt sie jedoch eher die Aus - nahme dar. Ein Nachweis, ob ein bestimmtes Werk ge - sam pelte Stellen enthält, kann mittels unter - schied licher Analyseverfahren er mittelt werden. MUSIKALISCHE ASPEKTE Hierzu kann u. U. ein einfacher Hörvergleich schon genügen. In der Regel wird auch ein direkter Vergleich des Notensatzes durchgeführt. Da die meisten Samples in Geschwindigkeit und Tonhöhe verändert wurden, kann es hilfreich sein, zur Analyse diese hilfsweise an das Original an - zu passen. Tonhöhenänderungen und zeitliche Streckun - gen beim Sampling haben qualitative Grenzen, sofern ein realistischer Gesamteindruck bestehen bleiben soll. Abweichungen produzieren ab ge - wissen Grenzen hörbare Störgeräusche und verfremden das Original. Die kann u. U. gewünscht sein. Oftmals werden gesampelte Stellen mit weiteren Instrumenten- und Gesangsspuren über - lagert. Eine einfache Trennung ist dann nicht mehr möglich. Entscheidend ist die Übereinstimmung der Melodie. Die Melodie ist in der abendländischen Musik wichtigster Parameter und Hauptinfor ma - tionsträger. Zusammen mit der Harmonik bildet sie die wichtigste formgebende Struktur in der Musik. In der Unterhaltungs- und Popmusik gilt der singbare Teil der Melodie als Charak te ris ti - kum, der der betreffenden Musiknummer zugeordnet werden kann. Unter Umständen kann ein Sampling- Vorgang durch ein „Re-Sampling“ nachvollzogen werden. Hierbei werden, vereinfacht ausgedrückt, die Zahlen werte des digitalen Samples mit denen des Originals verglichen. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich um identische Ver gleichs - stücke handelt. In der Regel sind verwendete Sam plings aber nicht isoliert vorhanden, sondern im End produkt untrennbar mit anderen Ton- und Instrumen ten - spuren zusammengemischt, mit Ef fekten verfremdet und in Tempo und Tonhöhen verändert. Ein direkter Vergleich ist dann nicht mehr gegeben. PHYSIKALISCHE ASPEKTE Mess- und Analyseverfahren ergeben Hin - weise auf die Sampling-Verwendung. Bei einer Spektrogramm-Darstellung wird die Spektral dichte eines Signals über einen Zeitverlauf dargestellt. Mit dieser Darstellung kann das Audiomaterial visualisiert werden. Die Spektrum-Darstellung dient dazu, gezielt sowohl auf ganz bestimmte Frequenzbereiche als auch bestimmte Zeitbe - reiche zuzugreifen. Mit der Spektrometermessung können ein zu - sam mengehängtes Frequenzdiagramm angezeigt sowie eine sehr genaue und detaillierte Echtzeit- Frequenzanalyse durchgeführt werden. Dabei wird das Frequenzspektrum als linearer Graph dargestellt. Eingesetzt werden Spektrometermes sun - gen auch bei forensischen Analysen, z. B. bei Stimmvergleichen in der Kriminalistik. Ein digitaler Kopiervorgang lässt sich beim Sampling nicht immer durch reines Anhören vergleichen. Problematisch kann eine Nachweisführung dann sein, wenn ein Sampling nicht durch Ko - pieren, sondern durch eine umfangreiche klang - technische Nachproduktion erstellt wurde. Hier besteht ein Unterschied in der technischen und juristischen Betrachtung. Während in juristischer Hinsicht das nachgebaute „Sample“ immer noch als solches gewertet werden kann, ist es technisch gesehen ein anderes Objekt. Besonders bei „angeblich“ nachgesungenen Stellen im zu unter - suchenden streitgegenständlichen Sample kann dies relativ einfach am abweichenden oder gleichen Frequenzverlauf des linearen Graphen festgestellt werden. Die physikalischen Merkmale von gleichen oder verschiedenen Sängern lassen sich durch diese Me thode leicht darstellen. Aber auch „angeblich“ nachgespielte Instrumenten pas sagen können mit diesem Verfahren aufgedeckt und auf Gleichheit hin überprüft werden. Selbst bei nicht hörbaren Unterschieden können im angezeigten Graphen unterschiedliche An blas techniken bei Blechinstrumenten oder ab wei chende Anschlag - techniken bei Tasten instru men ten dargestellt werden. Allein durch Imitation von Spiel- und Ge - sangs weisen können keine deckungsgleichen Klang- und Frequenzstrukturen erzielt werden. Sind diese identisch, spricht alles für eine ge - sampelte Übernahme des Originals. In der Tonstudiotechnik wird häufig die Phasen - umkehr (Phaseninvertierung, Phase Inversion) ver wendet, um falsch gepolte Tonsignale in ihrer Phase zu korrigieren. Um gewisse Effekte zu er - zielen, können auch richtig gepolte Phasen absichtlich umgekehrt werden. Hierbei können z. B. unerwünschte und umgepolte Phasen den Phasen des Originalsignals zugemischt werden, damit diese sich gegenseitig ganz oder teilweise auslöschen. Beispielsweise kann aus einem Musikstück mit Gesang durch Phasenin ver tie - rung der Gesang „herausgefiltert“ werden, um eine Instrumental- bzw. Karaokeversion zu erhalten. Grundsätzlich ist nur die Übernahme von freien oder rechtmäßig lizenzierten Werken für eine Bearbeitung als Sample erlaubt. Ist unklar, ob ein Sampling durchgeführt werden darf, hilft ein Sample-Clearing mit den jeweiligen Rechte in - habern. Zukünftig dürfte das Thema des Sound- Samplings mit neuen Extraktionsverfahren (Sound Separation), die gesamte Tonfolgen extrahieren können, an Fahrt aufnehmen und die Proble ma tik weiter verschärfen. Anderseits bieten auch verbesserte Analyseverfahren mehr Möglichkeiten der Aufdeckung von Urheberechtsverletzungen. TEXT: STEFAN BRAUN FOTO: © MARIUS HASNIK/FOTOLIA.COM GRAFIKEN: © BOROBORO/FOTOLIA.COM Dipl.-Ing. Stefan Braun ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Medienproduktion und Mediendesign. TELEFON. 069-7144 8649 SB@MEDIEN-SACHVERSTAENDIGER.DE WWW.MEDIEN-SACHVERSTAENDIGER.DE musiker MAGAZIN 1/2014

MUSIK & RECHT 53 COVERVERSIONEN »Der Entschluss, ein Instrument spielen zu wollen, sei es aus eigenem Wunsch oder weil einen die Eltern zum Klavierunterricht zwingen, setzt häufig den Grundstein für ein späteres Musikerleben.« SKALEN LERNEN Bernd Kiltz zeigt, wie’s geht! Einfach Skalen lernen für Gitarre Keine weitere Skalensammlung, sondern ein Wegweiser für das Gitarrengriffbrett mit einem umfassenden, methodischen Ansatz, Tonleitern und Arpeggien bewusst in die melodische Improvisation deines Solospiels einzubauen. Noten/TAB! Mit DVD! EUR 25,80 I Buch/DVD I ISBN 978-3943638721 NEU! Manchmal versucht man sich in freier Im - provisation, klimpert so vor sich hin, um selber herauszufinden, was sich harmonisch anhört und was nicht. Meistens ist es jedoch so, dass man Übungsstücke spielt. Das sind na - türlich vorhandene Kompositionen. Man spielt sie nach, dabei vielleicht das Original im Ohr; gerne möchte man so klingen. Wenn nun das musikalische Verständnis und Können reift und wächst, man sich mit anderen Musikern zum Musizieren zusammentut, hat man nicht selten die Musikstücke der eigenen Helden im Kopf. Warum nicht mal eines davon selber spielen? Mal live, um die Fans zu überraschen. Oder doch auch gleich aufnehmen, weil es wirklich verdammt gut klingt? Das Musikwerk (urheberrechtlich gesprochen) eines anderen Musikers nachzuspielen kann rechtlich vielerlei Formen und Folgen haben. Nimmt der Interpret keine Veränderungen an dem Musikstück vor, spielt es also ton- und text - getreu nach, handelt es sich um ein „Cover“. Ton- und textgetreu bedeutet dabei, dass weder Melodie noch Text abgewandelt werden dürfen, wobei leichte Änderungen der Tonart, der Instru - mentierung, des Sounds und leichte Kür zun - gen oder sogar Verlängerungen des Textes zu - lässig sind. Diese Änderungen dürfen jedoch den Charakter des ursprünglichen Stückes nicht wesentlich verändern. Das angeblich meistgecoverte Musikstück der Welt ist „Yellow Sub - marine“ von den Beatles mit mehr als 1 600 be kannten Coverversionen. Ein Cover ist also rechtlich betrachtet ein sehr schmaler Grat. Diese enge Auslegung der Cover version hat vor allem einen wichtigen Grund: Verändert man ein vorhandenes Werk, so stellt dies eine Bearbeitung im Sinne von § 23 UrhG dar. Dieses Recht steht jedoch zu - nächst nur dem Urheber zu, der (und nur der) jedoch natürlich die Erlaubnis erteilen kann, sein Werk zu bearbeiten. Die Bearbeitung durch einen anderen Musiker stellt urheberrechtlich betrachtet nämlich sehr schnell eine eigene geistige Schöpfung des Bearbeiters dar, was nach § 3 UrhG eigene Urheberrechte des Be - arbeiters begründet. Für die Erlaubnis, eine Coverversion aufzuführen oder aufzunehmen, reicht in Deutschland in der Regel die Anmeldung bei der GEMA, es sei denn, es handelt sich um GEMA-freies Re - per toire, dann ist die Erlaubnis des Komponisten erforderlich. GRAFIK: © REAL ILLUSION/FOTOLIA.COM TEXT: RECHTSANWALT CHRISTIAN KOCH TELEFON: +49 (0) 6403 969 18 18 E-MAIL: ANWALT@METAL-ANWALT.DE WEB: WWW.METAL-ANWALT.DE UKULELE LERNEN Kinderleicht & altersgerecht NEU! SPIELEND LEICHT NOTEN UND AKKORDE AUF DER UKULELE LERNEN! FÜR C- & D-STIMMUNG! EUR 17,95 I Buch/CD I ISBN 978-3-943638-33-2 SHUFFLED DRUMS POP BALLADS & CLASSIC BALLADS NEU! alfredverlag.de | alfredmusic.de facebook.com/alfredverlag | twitter.com/AlfredMusic1

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