Aufrufe
vor 5 Jahren

Musiker Magazin 4/2018 | 1/2019

  • Text
  • Musik
  • Musiker
  • Bester
  • Magazin
  • Mayall
  • Bestes
  • Album
  • Blues
  • Deutscher
  • Corny
Musiker-News, Deutscher Rock & Pop Preis 2018 – Gewinner und Festivalrückblick; Deutscher Rock & Pop Preis 2019 – Anmeldung; Sophia. – »Meine Musik begründet sich komplett auf dem Inhalt des Textes«; Betty Gee – »I love to s(w)ing for you«; Alexandra Lomkina – »Du und ich«; OMNITAH – »Man muss den Mut haben, etwas zu wagen, ohne zu wissen, was es bringt«; Razzmattazz – Ass-kickin Hard Rock; Corny Held – Singer-Songwriterin und Multiinstrumentalistin; Schamanisches Leben – Interview mit Janine Jabs; SteilFlug – Deutschsprachige Rockmusik aus Trier; Die Historie der Rock- & Popmusik: Teil 13: John Mayall – The Godfather of British Blues (Teil 1; Das Urheberrecht bei Musik – Wer ist Inhaber einer Melodie? Public Domain Day: Diese Werke sind seit Neujahr gemeinfrei; Produkt-News; CD-Rezensionen; Titelschutzanzeigen; Kleinanzeigen; Impressum

50 MUSIK & RECHT Das

50 MUSIK & RECHT Das Urheberrecht bei Musik – WER IST INHABER EINER MELODIE? Musik begleitet viele Menschen in ihrem täglichen Leben. So werden jeden Tag Lieder auf Radiosendern gespielt, für die Werbung verwendet oder als CD verkauft. Demnach kann eine gute Melodie mehrere Millionen Euro wert sein und zu großem Erfolg führen. Davon profitiert laut Urheberrecht vor allem der Urheber, also der Schöpfer einer Melodie. Wann Musik unter das Urheberrecht fällt und wer als Inhaber einer Melodie gilt, klärt der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. Zu den Werken, welche durch das Urheber recht geschützt werden, zählen neben Büchern, Bildern, Fotografien oder Computerprogrammen auch Wer ke der Musik, wenn diese eine persönlich geis - tige Schöpfung darstellen. Ist das der Fall, sieht der §2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) diese als geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst an. Dabei ist es egal, ob die Melodie durch Gesang, Instrumente oder Natur- und Tier - ge räusche erzeugt wird. Zudem muss die Melodie nicht als Schriftstück vorliegen, weshalb Noten - blät ter ebenfalls unerheblich sind. Damit das Werk wahrgenommen und urheberrechtlich geschützt werden kann, reicht eine musikalische Vorfüh rung aus. Auf einem Medium muss das Stück hingegen nicht festgehalten sein. Durch das Urheberrecht soll nicht nur das mu - sikalische Werk, sondern auch dessen Schöpfer, also der Urheber, geschützt werden. Ihm wird musiker Magazin 4/18 | 1/19

MUSIK & RECHT 51 ÜBER DEN BERUFSVERBAND DER RECHTSJOURNALISTEN E.V. Der BvdR. e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsan wälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, abmahnung.org, scheidung.org und rechtsanwaltsfach angestell - te.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, um fassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechts - bereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwalts - verzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Ver band sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an. laut Urheberrecht eine angemessene finanzielle Vergütung für die Nutzung seines Werkes durch verschiedene Rechte zugesichert. Hierzu gehört das Verwertungs-, das Nutzungs- sowie das Ur - heberpersönlichkeitsrecht. Meist handelt es sich bei den Urhebern eines musikalischen Werkes um Komponisten. Dieser hat demnach die Verwertungsrechte inne und darf allein darüber entscheiden, wann und von wem seine Melodie genutzt wird. Erst wenn der Kom po nist eine Genehmigung ausstellt, dürfen Platten firmen, Radiosender, Ver - lage oder Privat per sonen seine Schöpfung nutzen und öffentlich spielen. Überlässt er Dritten die Nut - zungsrechte, dürfen diese das Werk auf Ver an stal - tungen spielen, es als Tonträger verkaufen oder es für einen Werbe spot nutzen. In Deutschland gilt das Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wodurch es automatisch auf die Erben übergeht. Erst nach Ablauf der 70 Jahre kann das Werk frei genutzt werden. Durch das Urheberpersönlichkeitsrecht wird also die juristische Beziehung zwischen dem Schöpfer und seinem Werk gesichert. Dem Urheber steht auch das Recht zu, eine Entstellung seines Werkes zu verhindern. Viele Menschen fragen sich daher, ob es sich bei einem Coversong um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Da es sich bei einem Coversong um die Ein - spielung eines Musikstücks handelt, dieses aber nicht verändert, also weder der Text noch die Melodie bearbeitet wird, findet zunächst keine Entstellung des Werkes statt. Dennoch müssen auch für einen Coversong die Rechte bei der GEMA erworben und Lizenzgebühren bezahlt wer den. Die Zustimmung eines Urhebers wird erst dann benötigt, wenn eine Bearbeitung des Textes und der Melodie stattfindet. Stimmt dieser zu, wird ein Lizenzvertrag mit verschiedenen Regelungen aufgesetzt. Andernfalls darf das Werk nicht bearbeitet werden, ansonsten liegt eine Ur he ber rechts - verletzung vor. Diese erfolgt auch, wenn das Werk ohne Wissen und ohne Zustim mung des Urhebers veröffentlicht, verbreitet oder verwertet wird. In einem solchen Fall kann der Kom ponist auf juris - ti schem, auf zivil- oder strafrechtlichem Weg gegen den Rechtsverletzenden vorgehen. Den wohl häufigsten juristisch eingeleiteten Schritt stellt die Abmahnung dar. Bei der Abmahnung fordert der Geschädigte den Rechtsverletzenden dazu auf, seine Taten zu unterlassen. Zudem kann er verschiedene An - sprüche, wie den auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz, geltend machen. Wird auf die Abmahnung nicht reagiert oder sieht der Betrof - fene sein Fehlverhalten nicht ein, folgt im nächs - ten Schritt ein Gerichtsverfahren. Dabei wird der Sachverhalt durch einige Sachverständige genau - es tens geprüft. Da ein solcher Prozess jedoch sehr hohe Kosten verursacht und viel Zeit beansprucht, sollten sich beide Parteien darum be mühen, die Rechtsverletzung über eine Abmahnung zu klären. Kommt es dennoch aufgrund von geklauter Musik zu Rechtsstreitigkeiten, muss der Urheber Beweise dafür liefern, dass es sich um eine eigene Komposition handelt und wie bzw. wann diese entstanden ist. Der Urheber hat also eine Beweispflicht inne. Möglichkeiten zur Beweis - sicherung sind: ■ die Aussage von Zeugen ■ ein an sich selbst adressierter Brief ■ die Verwahrung bei einem Rechtsanwalt oder Notar WEITERE INFoRMATIoNEN ZUM THEMA „URHE BER RECHT BEI MUSIK“ FINDEN SIE UNTER: WWW.URHEBERRECHT.DE TExT: ISABEL FRANKENBERG FoTo: © DEKDOYJAIDEE / FOTOLIA 4/18 | 1/19 musiker Magazin

Archiv