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Musiker Magazin 04/2016 – 01/2017

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48 MUSIK & RECHT

48 MUSIK & RECHT sprüchen und Nutzungsrechten, vornimmt, sollte diese ausschließlich, so wie vom Urheberrecht ge - dacht, an die Schöpfer von Werken ausschütten. Wie wurde denn bislang das Geld verteilt bzw. welcher Anteil ging an Musikverleger? B.K.: Musikverleger haben sich je nach Vertei - lungsplan 33 Prozent bzw. 40 Prozent dieser Lizenzen gesichert und verdienen damit häufig mehr als der einzelne Textdichter oder der Kom - po nist. Die Gegenleistung für diese Beteiligung, die wegen der urheberrechtlichen Schutzfrist bis viele Jahrzehnte nach dem Tod des Urhebers wirksam ist, fällt jedoch sparsam und schwammig aus. Die versprochenen administrativen Auf - gaben wie die Abrechnung mit der GEMA kann der Urheber auch selber organisieren, und unterstützende Promotion und Werbe- und Film kopp - lung sind Versprechungen, die nie garantiert werden können. Vorschüsse, die dann mit GEMA- Tantiemen verrechnet werden, bekommt man als Musiker entsprechend günstiger von einer Bank, über eine Crowdfunding-Initiative oder eben als Vorschuss von seiner Plattenfirma oder Vertrieb. Aber sind Musikverlage nicht doch auch mit Buchverlagen vergleichbar? B.K.: Im Gegensatz zu Buchverlagen ist der Musik verlag nicht der Produzent des finalen Pro - dukts und kümmert sich nicht um Marketing, Her stellung und Vertrieb von Musik. Diese Auf - gabe erfüllen heute für die klassische Band kon - stellation die Plattenfirmen. Dazu kommt, dass Verleger aufgrund der Quantität von Rechten innerhalb der GEMA immer mehr Möglichkeiten haben, ihre Interessen bei Verteilungsplänen und der internen Organisation der GEMA durchzusetzen. Im Gegensatz zum Urheber, der nur seinen eigenen Rechtekatalog seiner Songs hält, bringt der Verleger eben die Repertoires vieler Ur - heber ein und hat entsprechend gänzlich andere Schwerpunkte und Interessen. Das Ungleich ge - wicht ist vorprogrammiert. Unsere Klage sollte es Urhebern jetzt ermöglichen, die Arbeit ihres Ver - lages zu evaluieren und gegebenenfalls auszusteigen oder neu zu verhandeln. Und es bedeutet, den Verlegern Macht innerhalb der GEMA zu entziehen, zugunsten von Urheberinnen und Ur - hebern. Was genau sind jetzt die Folgen der Ent - scheidung für Kunstschaffende, also für Text dichter, Komponisten und ausübende Künstler? B.K.: Urheber können jetzt endlich evaluieren, ob die so oft zitierte Symbiose wirklich stimmt. Ist »Mögen Musikverleger vor Jahr zehnten als Hersteller von Notendruckerzeugnissen durchaus einer sinnvollen Funktion nachgegangen sein, so ist ihre außergewöhnliche Stellung innerhalb der Verwertungsgesellschaft GEMA kaum nachvollziehbar.« mir die Arbeit meines Verlegers wirklich 33 Prozent bzw. 40 Prozent wert? Möchte ich kürzere Laufzeiten, um dann immer wieder neu zu verhandeln? Oder hätte ich gerne einen opulenten Vorschuss für die bisher eingeräumten Rechte, da ich mich als Urheber heute besser einschätzen kann? Oder will ich vielleicht in Zukunft ganz ohne Verleger arbeiten? Alles wesentliche Fragen, die mit der Lebensrealität von Kreativen heute zusammenfallen. Der digitale Wandel hat eigentlich alles auf den Kopf gestellt. Zwar hat jeder Mu siker heute mannigfaltig mehr Möglichkeiten, sich selbst via Internet zu vermarkten, und auch die Produktionsmittel wurden günstiger, aber gleichzeitig existieren heute ein viel größerer Wett - bewerb, Verdrängung und Aufmerksamkeits öko - musiker MAGAZIN 4/16 | 1/17

MUSIK & RECHT 49 nomie. Somit müssen gerade Urheber, die von ihren Schöpfungen leben, die Möglichkeit haben, über die Wertschöpfungskette selbst zu bestimmen. Was bedeutet das ganz konkret? B.K.: Praktisch bedeutet das Urteil Folgendes: Um nicht die Ansprüche aus dem Jahr 2013 verjähren zu lassen, sollte jeder Musiker mit GEMA- und Verlagsvertrag per eingeschriebenen Brief an die GEMA eine Ver jäh rungs - verzichtserklärung einfordern, ebenso natürlich die Aufstellung und Rück - for derung von an Verlage ausgeschütteten Anteilen aus allen Vertei lungs - arten (Nutzungsrechte und Vergütungs an sprüche). Die Piratenpartei hat auch eine Seite online gestellt, um mit unserem Anwalt für ein weiteres Pro zedere in Kontakt zu treten. Man darf nicht vergessen, wir reden hier von ungefähr zwei Milliarden Euro Rückfor de run gen. Mit einem bekannten Hip-Hop- Artisten aus Deutschland habe ich vor wenigen Tagen eine mögliche Rück - for de rungs summe von 1,5 Millionen Euro nur für sein Repertoire errechnet. »Somit müssen gerade Urheber, die von ihren Schöpfungen leben, die Möglichkeit haben, über die Wertschöpfungskette selbst zu bestimmen.« Bist du mit dieser Entscheidung zufrieden? B.K.: Ich bin über das Urteil sehr froh, denn nicht nur Vergütungs an sprüche (Pauschalabgaben für Medien aller Art), sondern auch Nutzungs rechte (Aufführungs- und Senderechte, mechanische Rechte) wurden uns vom Kammergericht zugesprochen. Im Zuge des VG-Wort-Urteils des BGH wähnten wir uns in Sachen Vergütungsansprüche schon auf der sicheren Seite. Aber die Nutzungsrechte sind natürlich der weit größere Anteil. Ebenso bin ich froh über die Verpflichtung der GEMA, über die an Verleger ausgeschütteten Beträge Auskunft zu erteilen. Du hast einen Weltstar in der Band Es gibt aber auch heftige Kritik am Urteil, in der SZ ist von einem „fatalen Urteil“ die Rede, mit existenzbedrohenden Folgen, insbesondere auch für Klassikverlage. Letztlich sei den Urhebern mit dem Verfahren ein „Bärendienst erwiesen“ worden. Was kannst du dem entgegenhalten? B.K.: Natürlich mag das Urteil für so manchen Verlag, der es sich auf dem Rücken von Urhebern jahrzehntelang gutgehen ließ, niederschmetternd sein. Dennoch ist die Einschätzung des SZ-Redakteurs vollkommen falsch. Die Neue Musikzeitung, ein Branchenblatt der Jazz- und Klassikszene, kam ent sprechend auch zu einer komplett anderen Einschätzung. Wer mit der Arbeit seines Verlages zufrieden ist, kann jederzeit durch einen entsprechenden Zusatz zum Verlagsvertrag den alten Status aufrechterhalten. Wer wirklich ein vertrauensvolles, symbiotisches Verhältnis zu seinem Ur heber hatte, braucht dieses Urteil dann auch nicht zu fürchten. So sehen Kultklassiker aus: Mikrofonstative von König & Meyer. Auf der ganzen Welt bewährt. Warum? Weil sie Musiker vor bösen Überraschungen bewahren. Weil solide Verarbeitung und Top-Materialien dafür sorgen, dass das Stativ auch nach vielen Auftritten und intensivem Gebrauch immer noch einwandfrei funktio niert. Das gibt Sicherheit und macht Lust auf den nächsten Auftritt. Keine Kompromisse: Highend- Zubehör von König & Meyer für Sänger & Co. 5 Jahre Garantie · Made in Germany · www.k-m.de Besuch uns auf der Musikmesse und Prolight + Sound Halle 8.0 Stand E50 / Halle 4.1 Stand E40 Die GEMA hat bereits eine umfangreiche Seite online gestellt, in der die Vorgehensweise dokumentiert ist, wie man seinem Verlag die alte Rechts - sicherheit gibt. Skandalös finde ich nur, dass die GEMA, die eigentlich in erster Linie die Interessen der Urheber wahren sollte, in keinem einzigen Satz darauf eingeht, dass Urheber jetzt die einmalige Möglichkeit haben,

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