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Musiker Magazin 04/2016 – 01/2017

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Deutscher Rock & Pop Preis 2016 – Rückblick Deutscher Rock & Pop Preis 2017– Anmeldung Interview mit Carlotta Truman ALYZEE – Queen of Oriental Rock HÖRGERÄT – Rocken auf Deutsch – Interview mit dem Sänger Andy Link Geschichten van der Spree – Interview mit Vivian van der Spree DORIAN BLACK – Das Streben nach ewiger Jugend und den Wunsch, dass man zeitlos durch die Epochen schweben möchte Interview mit der Sängerin Kara Marie-Luise Cassar – Nach 40 Jahren Pause entdeckt sie die Rock-Musik wieder für sich und plant ihre letzte große Show Die Historie der Rock- & Popmusik: Teil 6: David Lindley – der Saiten-Wizard Das Aus für den Musikmarkt reißt eine Lücke Kammergerichtsurteil Berlin GEMA / Musikverlage – Interview mit Dr. Günter Poll Kreative müssen Einzelkämpfermentalität ablegen – Interview mit Bruno Kramm zu GEMA-Urteil

44 MUSIKBUSINESS DAS AUS

44 MUSIKBUSINESS DAS AUS FÜR DEN MUSIKMARKT REISST EINE LÜCKE Meint man es als freier Journalist ernst und möchte von seiner Arbeit leben, ist man auf Partner angewiesen, mit denen man vertrauensvoll, langfristig und auf Augenhöhe zusammenarbeitet. Meine Partnerschaft mit dem Musikmarkt hat ziemlich genau neun Jahre angehalten. Sie begann Anfang 2007. Ich hatte ein Hörbuch-Thema aufgetan und wollte es einem Branchen-Magazin anbieten. Ich stieß auf den Musikmarkt, griff zum Hörer und wurde ohne Umwege direkt mit Chefredakteur Stefan Zarges verbunden. Ich war beeindruckt, wie selbstverständlich es für ihn war, sich mein Thema anzuhören und wie offen er war für das An - liegen einer Person, die er gar nicht kannte. Das ist nicht selbstverständlich. Zwar musste er mir für mein Thema eine Ab - sage erteilen, bat mich aber darum, einmal ein paar Arbeitsproben zu schicken. Dann bekam ich meinen ersten Auftrag und die Aussicht auf eine langfristige Zusammenarbeit, sollte es mit uns funktionieren. Es funktionierte. Unzählige unterschiedliche Themen habe ich seitdem für den Musikmarkt entdecken dürfen in einer ungemein spannenden Branche und gemeinsam mit einem tollen Redaktionsteam. Dafür bin ich sehr dankbar. Umso fassungsloser und entsetzter war ich, als ich erfuhr, dass der Musikmarkt eingestellt wird. Klar, die vergangenen Jahre waren schwierig. Doch der Musikmarkt hat reagiert. Er hat sich thematisch immer breiter aufgestellt und sich weiterentwickelt. Mutig war der Schritt weg von der wöchentlichen hin zur monatlichen Erschei - nungs weise. Dadurch hatte das Magazin gewonnen: insbesondere die gut recherchierten, großen Geschichten über viele Seiten hinweg waren ein Qualitätskennzeichen und ließen den Leser tief in die Thematik eintauchen. Diese thematische Tiefe und Breite war allerdings nicht nur ein Quali - tätsmerkmal des Musikmarkt, sondern ganz klar auch ein Alleinstellungsmerkmal. Das wird fehlen, hier bleibt eine Lücke. Ich kann und mag mir nicht vorstellen, dass dies Labels, Veranstaltern, allen mit der Branche Verbundenen gefallen kann. Denn ihnen bricht mit dem Musikmarkt eine wichtige Plattform weg. Doch auch hinsichtlich der journalistischen Viel - falt ist das Aus für den Musikmarkt bedenklich. »Journalistische Vielstimmigkeit ist sinnvoll und nötig, egal in welcher Branche. Deswegen wünsche ich mir, ja ich möchte es sogar gerne er warten, dass nicht gleich nach den zahlreichen Beileidsbekundungen ein Haken hinter die Sache gesetzt wird.« Natürlich sind solche Wünsche letzten Endes verwegen, denn dies würde in der Konsequenz einmal mehr (verlegerischen) Mut, Risikobereit - schaft und dann Durchhaltevermögen erfordern. Aber warum sollten dabei nicht aussichtsreiche Konzepte entstehen, die die Marke Musikmarkt und das, wofür sie steht, erhalten? Oder es entwickeln sich komplett neue Magazin-Ansätze, mö - gli cherweise auch ganz weg von Print. Haupt - sache, der journalistisch vielstimmige Branchen - dialog bleibt erhalten. Was in jedem Fall erhalten bleibt, sind 57 Jahre, in denen der Musikmarkt das Branchen ge sche hen maßgeblich begleitet hat. Für mich als freien Journalisten war es unglaublich wertvoll, Teil eines Redaktionsteams zu sein, das nicht nur auf der professionellen Ebene klasse war, sondern auch im partnerschaftlichen Miteinander. Danke hierfür. Dem gesamten Musikmarkt-Team wünsche ich, dass es beruflich nahtlos weitergeht. TEXT: SIMON COLIN FOTOQUELLE: MUSIKMARKT musiker MAGAZIN 4/16 | 1/17

MUSIK & RECHT 45 KAMMERGERICHTSURTEIL BERLIN GEMA / MUSIKVERLAGE Grafikquelle: GEMA Am 14. November 2016 fällte das Kammergericht Berlin in Bezug auf die Mitgliedschaft und Rechte der Musikverleger in der GEMA ein außergewöhnliches Urteil, bei dem Herr Dr. Poll als Fachanwalt die Klägerseite vertrat. Dieses Urteil hat erhebliche Folgen für die Musikurheber und Musik verleger in Deutschland. MM: In dem bahnbrechenden Urteil des KG Berlin vom 14.11.2016 vertraten Sie, Herr Dr. Poll, den Kläger und Urheber Bruno Kramm gegen die GEMA. Da dieses wichtige Urteil für die Urheberseite juristisch von Ihnen erstritten wurde, möchte ich an Sie eingehend die Frage stellen, was Sie dazu bewogen hat, diesen Rechtsfall zu übernehmen. DR. GÜNTER POLL: Ich habe in den 70er-Jahren für die GEMA gearbeitet zuletzt als stellv. Justi - ziar und persönlicher Assistent des Vorstands (Schulze). Schon damals ist mir aufgefallen, dass das Konstrukt aus Verlagsverträgen (die hinsichtlich der Rechteeinräumung leer laufen, weil die Urheber ihre Rechte regelmäßig vor Abschluss des Verlagsvertrages bereits vollständig auf die GEMA übertragen haben), Berechtigungsvertrag (den die GEMA nicht nur mit den Urhebern, sondern auch den Verlegern abschließt, obwohl diese ihr aus dem zuvor genannten Grund keine Rechte übertragen können) und GEMA-Ver tei - lungsplan (der die Verleger trotz fehlender Rechte - inhaberschaft als „Berechtigte“ behandelt und ihnen unabhängig davon, ob und was sie für die Urheber tatsächlich leisten ein Drittel bzw. 40 % der Einnahmen überlässt) mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren ist. Nachdem der BGH im Frühjahr 2016 in Sachen Vogel ./. VG Wort den Verteilungsplan der VG Wort als rechtswidrig und willkürlich bezeichnet und den (eigentlich selbstverständlichen) Grund satz auf gestellt hat, dass nur diejenigen Mitglie der der Verwertungsgesellschaft an den Einnahmen be - teiligt werden dürfen, die eigene oder abgeleitete Rechte oder Vergütungsansprüche in sie eingebracht haben (was bei den Verlegern, wie gesagt, nur sehr selten vorkommt), war der Weg für diese Klage vorgezeichnet. MM: Die Satzung der GEMA ist in erster Linie den Urhebern verpflichtet und nicht den Musikverlegern. Warum vertrat die GEMA in diesem Rechtsverfahren ausschließlich den 4/16 | 1/17 musiker MAGAZIN

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