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Musiker Magazin 04/2015 – 01/2016

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Rückblick – Deutscher Rock & Pop Preis 2015 Anmeldung –Deutscher Rock & Pop Preis 2016 SO IZZY – Interview THE JUKES – Deutscher Rock-Preisträger 2015 Petti West – Singen für die Seele Abi Wallenstein – „Vater der Hamburger Blues-Szene“ Berlin Syndrome – Indie-Postrock mit einem düsteren Hoffnungsschimmer Die Historie der Rock- & Popmusik: Teil 4 – Die Beatles Flutepower Cordelia Loosen-Sarr – Living flutes with heart & soul Michael Mellenthin – Ein Leben voller Musik MS SINGER’S SWINGERS – Berlin’s 1st Swing-Fusion Orchestra Session Pro – Alexander Schad berichtet von den besonderen Herausforderungen und seiner Liebe zu Veranstaltungstechnik Hätt’ ich bloß nicht gefragt! – Wer selbst gemachte Videos mit Musik unterlegen will, braucht die Nutzungsrechte daran

50 MUSIK & RECHT Nach

50 MUSIK & RECHT Nach Rechtsauffassung der GEMA muss die Platt - form und nicht der einzelne Nutzer die Gebühren abführen. Zum Glück haben einige Videoportale wie MyVideo, Clipfish, Vevo, Tape.tv, Videoload und Dailymotion Deals mit der GEMA abgeschlossen. Ich entscheide mich für Dailymotion, auch wenn ich hier ebenfalls die Kröte schlucken muss, dass vor den Clips Werbung läuft. Die ersten vier Videos laufen problemlos durch. Beim fünften aber meckert der Türsteher-Algorithmus: „Einige Elemente Ihres Videos verletzen die Rechte am geistigen Eigentum Dritter. Sie wurden auf Wunsch der Rechteinhaber entfernt.“ Regel gleich mit einbezogen. Doch ob das bei meinen Dailymotion-Videos auch der Fall ist, konnte mir niemand sagen. Als sei das alles noch nicht verworren genug, gibt es auch noch die Sync-Rechte, die es überhaupt erst erlauben, Musik mit einem Video zu verbinden. Sie werden wiederum von den Musik - verlagen vertreten. Über eine GEMA-Datenbank suche ich nach den Rechteinhabern für „A Bar in Amsterdam“ von Katzenjammer. Die Datenbank spuckt mir 15 Beteiligte aus. Ich maile die Sony/ ATV Music Publishing GmbH als „Subverleger“ an. Zwei Monate lang erhalte ich keine Antwort. Kein Wunder. Die Mitarbeiter haben sicherlich ihrer Musik geschieht damit sie beispielsweise nicht bei NPD-Werbespots benutzt wird. Meine Urlaubsvideos sind aber in jeglicher Hinsicht harmlos. Außerdem trage ich ja auch zum Umsatz der Rechteinhaber bei, während ich selbst keinen Cent bekomme. Und ich mache kostenlose Werbung für meine Lieblingsband. Trotzdem lässt sich der Verlag nicht einmal dazu herab, mir sein Verbot zu begründen. „So, wie es jetzt ist, ist es grotesk“, sagt Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin. Die Re gelung gehe davon aus, dass „Rech te nur jemand klärt, der damit Geld verdienen will“. Für alle anderen sei das System nicht ausgelegt. Ein Vertreter der Musikindustrie, der nicht namentlich genannt werden möchte, gibt zu: „Lebenssach- verhalt und Rechtssachverhalt klaffen hier auseinander.“ Er versichert mir immerhin, dass noch nie ein privater Nutzer wegen fehlender Leistungs - schutz- oder Sync-Rechte abgemahnt worden sei. Jetzt, wo ich den Verlag explizit auf meine Videos aufmerksam gemacht habe, möchte ich mich aber nicht darauf verlassen und nehme sie grummelnd aus dem Netz. Damit endet mein Ex - periment ziemlich unbefriedigend. Hätte ich nicht nachgefragt, wären meine Videos wahrscheinlich für alle Zeiten unbeanstandet geblieben. Wer sich korrekt verhält, ist in diesem Fall also der Dumme. Aber ich habe es ja nicht anders gewollt. Wie jetzt? Eigentlich sollte die Lizenzfrage doch geklärt sein. Der Support von Dailymotion hat offen bar auch keine Ahnung, was genau die Algo - rithmen so alles treiben. Er empfiehlt mir, den Clip einfach um eine Sekunde zu kürzen und unter einem anderen Dateinamen noch einmal hochzuladen. Tatsächlich so funktioniert’s. Aber bin ich rechtlich damit wirklich aus dem Schneider? Ich forsche nach, und jetzt beginnt es, richtig kompliziert zu werden. Denn die GEMA ist nur für die Rechte der Komponisten und Texter zuständig, nicht aber für die „Leistungsschutz- rechte“ der Interpreten und Plattenfirmen. Diese werden entweder von der Gesellschaft für Leis - tungsschutzrechte wahrgenommen oder von den Plattenfirmen selbst. Gibt es einen Deal mit der GEMA, werden die Leistungsschutzrechte in der Besseres zu tun, als jedes einzelne Urlaubsvideo abzunicken. Aber hey, Leute: Ich habe mir die Regeln nicht ausgedacht. Erst als ich mich als Journalist oute und etwas drängle, bekomme ich ein zweiseitiges Formular zugeschickt. Ich fülle es aus und erhalte postwendend die Mitteilung, dass man mir „sämtliche Musikwerke nicht genehmigen“ könne und ich sie aus dem Netz nehmen möge. Das muss man erst mal sacken lassen: Auf YouTube haben die Rechte - inhaber Katzenjammer-Songs explizit zur Ver wen - dung freigegeben, aber auf Nachfrage ent ziehen sie das Recht wieder. Eine Begründung be komme ich auch auf telefonische Nachfrage nicht. Ich kann verstehen, dass Künstler sich das letzte Wort darüber vorbehalten wollen, was mit Mein Gegenvorschlag: Beim Download eines MP3-Files kann der Nutzer anklicken, ob er etwa Rechte für eine Videoverwertung gleich mit er - werben möchte dafür kostet die Datei dann eben nicht mehr 99 Cent, sondern, sagen wir, 1,29 Euro. Für bereits vorhandene Dateien könnte man über iTunes oder andere Plattformen die Rechte nachkaufen. Dafür gäbe es dann ein digitales Zertifikat eine Art Gebührenmarke , das gemeinsam mit einem Video hochgeladen werden kann. Das hätte auch Vorteile für die Künstler: Sie könnten mit einem solchen Zertifikat bestimmte eigene Songs zur allgemeinen Nutzung freigeben. Derzeit haben sie nur die Wahl, sich komplett aus der GEMA-Vermarktung zu verabschieden. Apple hat mit iTunes gezeigt, dass Nutzer durch - aus zahlungsbereit sind wenn man es ihnen einfach macht. Die Lage hierzulande ist aber das Gegenteil davon. TEXT: GREGOR HONSEL TEXTQUELLE: WWW.HEISE.DE/TR/ARTIKEL/ MUSIKRECHTE-HAETT-ICH-BLOSS-NICHT- GEFRAGT-2761389.HTML GRAFIKEN: © FRESHIDEA/FOTOLIA.COM; © GSTUDIO GROUP/FOTOLIA.COM musiker MAGAZIN 4/15 | 1/16

PRODUKT-NEWS 51 KÖNIG & MEYER KEYBOARDTISCH „OMEGA“ jetzt in Rot erhältlich VON 9 ZOLL TABLETS BIS IPAD PRO ALLES IM GRIFF Parallel zu den für die aktuellen iPad-Modelle passend gefertigten Haltern bringt König & Meyer eine neue Serie von universell einstellbaren Tablet-PC-Haltern auf den Markt. Die Arme der neuen Halter können auf die Größe des Tablets eingestellt werden und nehmen so Geräte mit einer Höhe von 220 bis 331 mm und einer Breite von 128 bis 232 mm auf. Die Tiefe der zu verwendenden Tablets kann dabei zwischen 5 und 11 mm variieren. Neben den klassischen iPads, Der robuste Keyboardtisch „Omega“ von König & Meyer ist seit Dezember auch in der Farbe Rubinrot erhältlich, welche unter anderem zu Keyboards, wie dem Nord Stage, dem Nord Lead oder dem Korg SV1 passen soll. Der Aufsatz 18813 für ein zweites Key - board ist ebenfalls in Rot erhältlich. Der „Omega“ hat eine Gesamt-Tragkraft von 80 kg und ist somit für schwere Stage-Pianos oder Masterkeyboards mit Hammerme cha - nik geeignet. Die Höhe des „Omega“ ist über zwei Rast-Klemmschrauben von 600 bis 1.020 mm feinstufig einstellbar und ermöglicht so das Spielen sowohl im Sitzen als auch im Stehen. Zudem besticht das Stativ durch ein flaches Packmaß. Die UVP der rubinroten Version wird bei 152,90 Euro für den „Omega“ 18810 und bei 88,90 Euro für den Aufsatz 18813 liegen. Weitere Informationen: www.k-m.de dem iPad Air, einem Samsung Galaxy Tab (ab 9,7“) und dem Microsoft Surface oder Surface Pro passt unter anderem auch das große iPad Pro in den Halter. Die Tablets werden über einen Schnappverschluss in die fertig eingestellte Halterung eingesetzt und ebenso wieder entnommen. Angeboten werden drei verschiedene Halterversionen. Der Tablet-PC-Stativhalter 19791 wird per 3/8“ oder 5/8“ Innengewinde auf ein Mikro - fonstativ aufgeschraubt. Das Modell 19790 kann alternativ dazu mit einem Klemm pris - ma seitlich an jedes Rohr mit einem Durch - messer von maximal 30 mm angeklemmt werden. Das Tablet-PC-Tischstativ 19792 mit seinem robusten Standfuß ist ideal für den Studio- und Heimbereich geeignet. Alle Hal - terungen können zwischen Hoch- und Quer - format gedreht werden. Zudem werden auch die Neigung und der Winkel der Halter einstellbar sein. UNVERBINDLICHE PREISEMPFEHLUNG DES HERSTELLERS: 19790: 39,90 Euro 19791: 56,90 Euro 19792: 59,90 Euro Weitere Informationen: www.k-m.de

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