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Musiker Magazin 02/2016

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Deutscher Rock & Pop Preis 2016 Deutscher Rock & Pop Preis 2015 – Mehr Deutschsprachiges, mehr Solo Deutscher Rock & Pop Preis 2016 – Anmeldung EchtZe!t – Rock aus Bochum VOICES OF SUNRISE – Stimmen wie ein Sonnenaufgang DEXICO … komm nach Dexicopolis! PFLASTER – Lieder irgendwo zwischen sonnenwarmen Sandstränden und dem rauen, tiefen Meer Robert Mietzner – Songwriter, Entertainer, Sänger und Pianist FALK – Er beleidigt aufs Charmanteste, er pöbelt so unfassbar liebevoll und er ist dabei immer niveaulos auf allerhöchstem Niveau Ines Omenzetter : „Angekommen“ – Ein Album, ohne mich zu verbiegen! Patrick Nowak – Die Liebe zur Musik bietet eine willkommene Abwechslung zum beruflichen Alltag bst Becker Studio Technik – Interview mit Matthias Becker Musiker trifft auf Versicherungsmensch – Wir sprechen über die Absicherung von Übungsräumen und die Transporte zum Gig Ärger mit dem Nachbarn – Bin ich zu laut? Was ist eigentlich erlaubt? Wer beurteilt die Lautstärke meines Übungsraumes?

46 MUSIK & RECHT ÄRGER

46 MUSIK & RECHT ÄRGER MIT DEM NACHBARN Bin ich zu laut? Was ist eigentlich erlaubt? Wer beurteilt die Lautstärke meines Übungsraumes? Eines der Dauerthemen ist mit steter Regel - mäßigkeit der Brennpunkt Schallschutz. Eine Chemiefabrik erzeugt Gestank, ein Säge werk vor allem Lärm und Feinstaub. Und ein Übungsraum – nun ja, ein Übungsraum erzeugt Lärm. „Ärger mit dem Nachbarn“ haben wir diesen Artikel überschrieben, der sich vorwiegend um die provokant formulierte Frage dreht „Was muss sich der Nachbar bieten lassen?“ – oder, etwas weniger polarisierend: „Was muss ein Musiker unternehmen, um keinen Ärger mit der Nachbar schaft zu bekommen?“ Wer kennt sie nicht, diese lästigen Nachbarn, die mal mehr, mal weniger freundlich deutlich machen, dass sie sich durch unsere Übungsräume belästigt fühlen? Es wurde immer wieder darüber geschrieben, was man tun könnte, um Schall-Emissionen möglichst gering zu halten; beispielsweise Schallschutz-Türen im Selbstbau oder schallgedämmte Räume. Dass Eierkartons vollkommen überflüssig sind und nahezu keine messbare Schalldämmung bewirken, sollte der aufmerksame Leser ebenfalls schon gelernt haben. Jetzt aber informieren wir euch, was ihr tun müsst, um auf der rechtlich sicheren Seite zu bleiben. Zunächst einmal sei gesagt, dass die Grenz - werte für die Lärmbelästigung aus gewer blicher Tätigkeit in der sogenannten TA Lärm (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) festgelegt sind. Für Musikunterricht oder das Üben zu Hause gelten andere Richtwerte – sie können von den Gemeindeverwaltungen oder in Haus - ordnungen individuell festgelegt sein und sind oft äußerst streng. Wer seinen Übungsraum allerdings gewerblich in einem Industriegebiet, einem Ge - werbegebiet oder in einem Mischgebiet betreibt, wird anhand der TA Lärm beurteilt. In diesem Artikel geht es also vorwiegend um die TA Lärm und darum, inwieweit sie Übungsräume betrifft. Die TA Lärm ist übrigens im Internet erhältlich – wer einmal einen Abend lang wirklich überhaupt nichts Besseres zu tun hat, kann sich unter http://msi.direct/20144_2 den Gesetzestext im Wortlaut zu Gemüte führen. Eine gute, leicht lesbare und verständliche Zusammenfassung findet ihr auf Wikipedia unter de.wikipedia.org/wiki/ Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm. Die TA Lärm gilt übrigens nicht in Bezug auf sogenannte Anlagen für soziale Zwecke. Dies sind in der Regel Asylbewerberheime, Kranken häuser und Altenheime. Ob hierunter auch als gemeinnützig anerkannte Musikerinitiativen (gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige GmbHs) fallen, muss im Einzelfall ein Gericht entscheiden – die Chancen hierfür stehen ganz gut, wie diverse musiker MAGAZIN 2/2016

MUSIK & RECHT 47 Urteile aus der Vergangenheit zeigen. Für diesen Artikel sei angenommen, dass der Übungsraum nicht als eine Anlage für soziale Zwecke eingestuft wird. DAS MASS ALLER DINGE: DIE TA LÄRM Die TA Lärm regelt relativ umfassend, welche Lautstärkewerte an welchen Orten auftreten dürfen und – was eigentlich noch viel wichtiger ist – wie diese Werte gemessen werden. Zunächst un terscheidet die TA Lärm dahingehend, in welchem Gebiet euer Übungsraum bzw. der nächstgelegene schützenswerte Immissionsort steht, an dem die Immissionsrichtwerte einzuhalten sind. Dies ist durch den jeweils gültigen Bebauungsoder Flächennutzungsplan geregelt. In der folgenden Tabelle seht ihr relativ übersichtlich, welche Grenzwerte für welchen Gebiets charak - ter festgelegt sind: Kompliziert wird die Sache erst, wenn es im Streitfall vor Gericht geht: Dort werden zunächst die Richtwerte aus dem Bebauungsplan veranschlagt (in unserem Beispiel also die Richtwerte für Industriegebiete). Gleichzeitig hat der Gegner aber die Möglichkeit, Klage einzureichen, damit das Industriegebiet zu einem Gewerbe- oder Misch gebiet erklärt wird. Sollte er damit Erfolg haben, wird tatsächlich das gesamte Gebiet neu ausgewiesen und damit werden die Immissions - richtwerte ebenfalls verändert. So eine Klage einzureichen kostet aber sehr viel Geld, Fachwissen und Zeit und ist nicht unbedingt von Erfolg gekrönt – der gegnerische Nach - bar muss also schon ein äußerst zäher Zeitge - nosse sein oder zumindest erheblich in seiner Lebensqualität beeinträchtigt werden, um ihn zu derartigen Schritten zu bewegen. Als Gegner hat er dann nämlich nicht nur den betroffenen Musiker, sondern sämtliche Gewerbe be triebe, die in diesem Gebiet ansässig sind, die wiederum Gegen - euch kostenlos und kompetent Auskunft geben. Am besten vereinbart ihr einen kurzen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter, kommt kurz vorbei und fragt nach dem Bebauungsplan für die Adres - se, auf der euer Übungsraum steht. Das könnt ihr übrigens auch ohne Probleme tun, wenn ihr nur Mieter des Übungsraums seid. Dabei könnt ihr gleich nachfragen, ob der Charakter dieses Bau gebiets dem ausgewiesenen Charakter entspricht, oder ob die Behörden der Meinung sind, das be treffende Baugebiet entspreche inzwischen eher einem anderen Charakter. Wenn ihr schon bei den Behörden seid, hat es durchaus Sinn, dass ihr gleich ein paar Türen weiter geht, um bei der Abteilung Immissions - schutz vorbeizuschauen. Diese Abteilung kann euch in der Regel genaue Auskunft darüber geben, sollten für euer Grundstück besondere Auf - lagen bestehen. Diese gibt es zwar meistens nicht, aber in seltenen Fällen kann es sein, dass ausgerechnet für euer Grundstück verringerte Ziffer Ausweisung Immissionsrichtwert Immissionsrichtwert TA Lärm tagsüber (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) 6.1 a Industriegebiete 70 dB(A) 70 dB(A) 6.1 b Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A) 6.1 c Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A) 6.1 d Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A) 6.1 e Reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A) 6.1 f Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 dB(A) 35 dB(A) Diese Tabelle ist allerdings nicht die einzige Richtlinie, nach der ihr euch richten müsst. Genau genommen gibt es noch sehr viele Aspekte, die in diese Lärmproblematik hineinspielen. GEBIETSCHARAKTER UND -AUSWEISUNG Beginnen wir mit dem Gebietscharakter: Wir benutzen bewusst die Formulierung „Gebiets- charakter“ und nicht „Gebietsausweisung“. Denn der Charakter und die Ausweisung unterscheiden sich in der Praxis häufig. Zur Erklärung: Ange nom - men, ein Gebiet ist als Industriegebiet ausgewiesen, tatsächlich aber befinden sich in diesem Gebiet sehr viele Wohnungen, was in der Praxis leider sehr häufig vorkommt. In diesem Fall entspricht der Charakter des Gebiets eher einem Ge werbe- oder möglicherweise sogar einem Misch gebiet, was konkret bedeutet, dass ihr für eure Beurteilung dort auch die entsprechenden Richtwerte beachten solltet, selbst wenn im Bebauungs- und Flächennutzungsplan steht, es handle sich um ein Industriegebiet. klage erheben könnten. So ein Rechtsstreit kann sich dann ein paar Jahre hinziehen – dies sind dann möglicherweise auch sehr unangenehme Jahre für euch, vor allem, da ihr keine Rechts - sicherheit habt. Bevor es zur Klage kommt, solltet ihr demzufolge vielleicht durchaus eine gütliche Einigung in Betracht ziehen, was wir im Übrigen immer als beste Lösung dringend empfehlen. Komplizierte Sache also. Daher gehen wir der Einfachheit halber von dem Gebiets charakter aus und nicht von der schriftlichen Ausweisung. Dies ist zwar auf den ersten Blick nachteilig für die Musikschule, schafft aber eine gewisse Sicherheit, da wir ja noch Puffer nach oben haben. Wenn ihr nicht sicher seid, wie der Be - bauungsplan für das Grundstück aussieht, auf dem euer Übungsraum beheimatet ist, fragt ihr einfach nach! Im örtlichen Bauamt kann man Richtwerte gelten, beispielsweise weil das Grund - stück eures Übungsraums sehr nahe an ein Wohngebiet grenzt oder weil der benachbarte Be - trieb besonders hohe erlaubte Lärm-Emissions - werte vorweisen kann. DIE AUSNAHMEN: TAGSÜBER UND NACHTS Natürlich gibt es – wie überall – Ausnahmen, bezogen auf die oben abgebildete Tabelle. Glück - licher weise sind sie genau geregelt. Die TA Lärm unterscheidet zunächst zwischen „tagsüber“ und „nachts“. „Tagsüber“ ist definiert als der Zeitraum zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends, „nachts“ entsprechend von 22 Uhr bis 6 Uhr. Welche Richtwerte tagsüber und nachts gelten, könnt ihr der Tabelle von vorhin entnehmen. Allerdings gibt es in allgemeinen 2/2016 musiker MAGAZIN

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