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Musiker Magazin 02/2016

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Deutscher Rock & Pop Preis 2016 Deutscher Rock & Pop Preis 2015 – Mehr Deutschsprachiges, mehr Solo Deutscher Rock & Pop Preis 2016 – Anmeldung EchtZe!t – Rock aus Bochum VOICES OF SUNRISE – Stimmen wie ein Sonnenaufgang DEXICO … komm nach Dexicopolis! PFLASTER – Lieder irgendwo zwischen sonnenwarmen Sandstränden und dem rauen, tiefen Meer Robert Mietzner – Songwriter, Entertainer, Sänger und Pianist FALK – Er beleidigt aufs Charmanteste, er pöbelt so unfassbar liebevoll und er ist dabei immer niveaulos auf allerhöchstem Niveau Ines Omenzetter : „Angekommen“ – Ein Album, ohne mich zu verbiegen! Patrick Nowak – Die Liebe zur Musik bietet eine willkommene Abwechslung zum beruflichen Alltag bst Becker Studio Technik – Interview mit Matthias Becker Musiker trifft auf Versicherungsmensch – Wir sprechen über die Absicherung von Übungsräumen und die Transporte zum Gig Ärger mit dem Nachbarn – Bin ich zu laut? Was ist eigentlich erlaubt? Wer beurteilt die Lautstärke meines Übungsraumes?

44 MUSIK & RECHT

44 MUSIK & RECHT Normalerweise liest man schon beim Wort Versicherung nicht mehr weiter. Aber hier lohnt es sich … Was passiert denn, wenn meine Lieblings stücke zu Schaden oder gar abhandenkommen? Die wenigsten werden einen Schaden am Equipment aus der Portokasse bedienen können und ab einer gewissen Höhe kann es auch existenzbedrohend sein. Die Musiker und Bands wissen es selbst am besten: Ihre Musikinstrumente sind das absolute Herzstück und haben neben dem materiellen Wert meist noch einen sehr hohen emotionalen Wert. Die meisten Bands nutzen speziell angemietete Räume für ihre Proben und zudem auch zur Lage - rung ihrer Instrumente, damit man nicht immer das Equipment hin- und hertransportieren muss. MUSIKER TRIFFT AUF VERSICHERUNGSMENSCH – Wir sprechen über die Absicherung von Übungsräumen und die Transporte zum Gig Christian Raith, Geschäftsführer und Inhaber der Eberhard, Raith & Partner GmbH – erpam wird uns bei Fragen, die Musikern immer wieder zu schaffen machen, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir haben nachgefragt – aus Sicht eines Musikers. MM: Die erste Frage wäre gleich schon mal: Was passiert, wenn nachts in unseren Übungs raum eingebrochen wird und diverse Kleinteile und vor allem noch die teure Gitarre, was zudem ein Liebhaberstück mit mittlerweile weitaus höherem Wert als der Anschaffungswert war, entwendet wird? CHRISTIAN RAITH: Nun, vorneweg unterstellen wir einmal, dass eine Versicherung der Musikin - strumente besteht und nicht nur eine Hausrat - versicherung vorhanden ist. In dem Fall gestaltet es sich relativ einfach. Selbstverständlich ist der o.g. Schaden im Rahmen der Musikinstru menten - versicherung abgedeckt. Sowohl die Kleinteile als auch die Gitarre werden ersetzt. Bei den Klein - teilen wird der Neuwert erstattet und bei der Gitarre der derzeitige Wert. Dieser kann bei speziellen Instrumenten auch über dem Neuwert liegen. Wichtig ist nur, dass man die richtige Ver - sicherungssumme abdeckt. Im Zweifel helfen auch Wertgutachten, wenn es z. B. die gute alte Gibson Les Paul ist. MM: Und wenn ich während der Bandprobe aus Versehen den Bass des Bandkollegen vom Stuhl stoße und er dabei beschädigt wird? CR: Hier kommen zwei Versicherungen in Be - tracht. Die Haftpflichtversicherung des Musikers erstattet den Schaden an dem Bass des Band - kollegen. Wichtig zu wissen ist, dass hier nur der Zeitwert bezahlt wird. Hintergrund ist, dass man nach deutschem Recht für den Schaden aufkommen muss, den man verursacht hat. Man könnte theoretisch auch Sachersatz leisten. Hat jedoch der Bandkollege auch eine Musikinstru menten - versicherung oder sie besteht für die ganze Band, dann kann man es auch über diese Versicherung abwickeln. Der Vorteil ist, dass dann der Neuwert erstattet wird. Was natürlich bei einem Total - schaden ganz komfortabel ist. MM: Also kann ich davon ausgehen dass wirklich alles, was in unserem Proberaum passiert, versichert wäre? CR: Alles gibt es bei Versicherern nie, das wissen wir doch alle ;-). Sagen wir es einfach so: fast alles. Bevor die Frage kommt, kann ich es auch gleich selbst beantworten. Nicht versichert sind z. B. Schäden, die vorhersehbar sind. Das be - deutet, wenn ich bei einem Sturm das Fenster offen stehen lasse und dadurch das direkt am Fenster stehende Schlagzeug beschädigt wird. musiker MAGAZIN 2/2016

MUSIK & RECHT 45 Hier wird der Versicherer sagen, dass es sich um einen vorhersehbaren Schaden handelt. Aber das war dann schon fast die Ausnahme der Aus - schlüsse. Die Musikinstrumenten versiche rung ist einfach eine geniale und auch bezahlbare Lösung. MM: Was heißt den bitte bezahlbare Lösung? Wenn es so eine umfangreiche Ver siche - rungs lösung ist, kostet es mich doch richtig Geld. CR: Sagen wir einmal so, die Instrumenten ver - sicherung kostet ab 1 % aus dem Neuwert. Sprich, je 1 000 Euro Versicherungssumme muss ich 10 Euro im Jahr hinlegen. Das ist doch wirklich überschaubar, oder? Die Musikerhaftpflicht kostet ab 120 Euro im Jahr und hier ist sogar schon die private Haftpflicht inkludiert. Also, doch wirklich okay, oder? MM: Es geht weiter, gehen wir mal in Richtung „Transport“. Logischerweise haben wir die Gigs nicht in unserem Proberaum. Was ist, wenn wir nun zum Konzert fahren und bei der Fahrt ein Unfall passiert, wobei Equipment zu Schaden kommt? CR: Eigentlich könntet ihr die Frage schon selbst beantworten. Genau, es ist mitversichert, da es eben eine All-Gefahren-Deckung ist. Vorher seh bar ist auch nichts, somit völlig entspannt. Auch hier besteht uneingeschränkt Versicherungs schutz. Übrigens nicht nur im Auto, sondern auch bei Reisen mit der Bahn oder dem Flug zeug. Auch hier wird nicht unterschieden, ob ich das Instru - ment als Handgepäck befördere oder aufgegeben habe. MM: Und wenn wir schon an der Location sind, gerade auf dem Parkplatz den Trans - porter ausladen und in ein paar Minuten der Unachtsamkeit etwas aus dem Trans por ter gestohlen wird? CR: Ein typischer Fall. Ich selbst habe schon oft die Situation gehabt, dass man bei einem Kon - zert backstage ist und hier ein- und ausgeladen wird und der Transporter minutenlang ganz alleine dasteht. Im Normalfall ist so ein Schaden nicht versichert, da es sich nicht um einen Ein - bruchdiebstahl handelt, wenn das Equip ment abhandenkommt. Aber: Über die Instru menten - versicherung gilt selbst so ein Schaden mitversichert. Ich finde das schon wirklich genial, sowohl für die Musiker als auch für uns. MM: Wenn wir ein Konzert im Freien haben und auf einmal ein Sturm aufzieht? Solange wir unser komplettes Equipment rechtzeitig ins Trockene bringen können, alles gut. Die Realität sieht aber anders aus und bei unseren Wetterkapriolen fängt es meist so schnell das Regnen an, dass wir es nicht mehr ganz schaffen. Ebenso alles versichert? CR: Ja, wichtig ist eben, dass wir es versucht haben, das Equipment in Sicherheit zu bringen. Wenn ich natürlich meine Instrumente einfach so stehen lasse, obwohl es gleich regnet, dann ist der Schaden vorhersehbar. Denke aber, das würde auch niemand machen. Wenn man aber so vom Wetter überrascht wird, dann gilt es ent - sprechend versichert. Natürlich wie immer zum Neuwert. MM: Alles klar, für mich sind alle Fragen geklärt. Vielen Dank für die klaren State - ments und das Licht ins Dunkel. CR: Ich muss mich bedanken, dass ich die Ge - legenheit bekommen habe, mich zu äußern. Ich freue mich doch, wenn man weiterhelfen kann, und wie oben schon erwähnt, ist die Ab siche rung für Musiker auch erschwinglich. WEB: WWW.ERPAM.COM INTERVIEW: MUSIKER MAGAZIN FOTO: © NEJRON PHOTO/FOTOLIA.COM FOTOQUELLE: ERPAM

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