48 MUSIKBUSINESS zweifelhaften Programme haben wir nach Ab - schnitt IV Ziff. 4 Abs. 5 AB-A (sämtlich) von der Verrechnung zurückgestellt.“ GEMA: RECHTSSTAATSWIDRIG? Teil 1 VON OLE SEELENMEYER Immer mehr Gerichtsurteile von Landes-, Oberlandesund Kammergerichten, aber auch des Bundesgerichtshofes, scheinen von der GEMA in ihren Aktivitäten gegenüber ihren ca. 65.000 Mitgliedern nicht beachtet zu werden. Aus diesem Grunde haben wir eine Urteilssammlung der verschiedenen Gerichte zusammengestellt und ausgewertet, um diesen Vorwurf gegen die GEMA zu prüfen. Die Nichtbeachtung dieser zum Teil höchstrichterlichen Urteile haben für wahrscheinlich Hunderte GEMA-Mitglieder fatale und existenzbedrohende Auswirkungen, die hier beschrieben werden sollen. „Wir fordern Sie auf, den Nachweis der Rich - tigkeit der Programmangaben zu erbringen. Ein Nachweis kann z. B. dadurch erfolgen, dass neutrale und unbeteiligte Dritte aus eigener Wahr - nehmung detailliert darlegen, dass die Angaben im Programm richtig sind. Geeignet können dabei Bestätigungen von Zuhörern oder Vertretern der Veranstaltungsorte sein, ebenso Belege einer geordneten Buchhaltung, aus denen sich die Einnahmen aus Eintrittsgeldern o. Ä. für die einzelnen Veranstaltungen ablesen lassen. Der Nach weis ist für jede Veranstaltung einzeln zu erbringen.“ „Wird der Nachweis nicht innerhalb der nächsten sechs Monate erbracht, sind die zweifelhaften Programme gem. Abschnitt IV Ziff. 4 Abs. 5 ABVPA endgültig von der Verrechnung ausgeschlossen!“ WEITER: „Ihre Mitgliedskonten haben wir vorläufig ge - sperrt, um etwaige Vermögensschäden von den übrigen GEMA-Mitgliedern abzuwenden, sowie zur Sicherung etwaiger Rückfor derungs ansprü - che. Eine Rückforderung gezahlter Tantiemen und Wertungszahlungen für die vergangenen Ge - schäfts jahre (2008, 2009, 2010, 2011, 2012, d. R.) behalten wir uns vor. Mit der Kontosperre be strei - ten wir, dass die (sämtliche, d. h. alle(!), d.R.) uns gemeldeten Werknutzungen tatsächlich stattfanden. Eine Zahlung von Tantiemenansprüchen kommt nur in Betracht, wenn der volle Nachweis erbracht wird, dass die gemeldeten Werknut zun - gen (d. h. alle, d. R.) tatsächlich stattfanden.“ ➲ FALL 1: Im Frühjahr dieses Jahres schrieb die GEMA einem Mitglied des Deutschen Rock & Pop Musi kerverbandes e.V. (DRMV), dass gemäß Ab - schnitt IV Ziff. 4 Abs. 2 der Ausführungsbe stim - mungen zum Verteilungsplan für das Auffüh rungsund Senderecht nur Programme zur Verrech nung gelangen, die den Tatsachen entsprechen. „Besteht der Verdacht, dass falsche Programme zur Verrechnung eingereicht werden, sind wir (die GEMA) als Treuhänderin aller Berechtigten verpflichtet, die Programme zurückzuweisen und haben auf den vollen Nachweis der Richtigkeit der Programmangaben zu bestehen. Bei routinemäßigen Kontrollen am … in der … in der Stadt … haben wir festgestellt, dass Veran stal tungen mit Live-Musik nicht stattgefunden haben. Dennoch wurden von ihnen unterschriebene Programme zur Verrechnung eingereicht.“ „Diese Programme entsprechen nicht den Tat - sachen und nehmen deshalb nicht an der Ver - rechnung teil.“ WEITER: „Aufgrund unserer Kontrollfeststellungen be - stehen berechtigte Zweifel, dass die eingereichten Programme (Musikfolgebögen) für das Ge schäfts - jahr 2012, die sie als Veranstalter und Musik leiter ausweisen, inhaltlich richtig sind. Zweifel an der Richtigkeit der Programmangaben haben wir ferner, da nach unseren Erkenntnissen eine enge Verbindung zwischen den am Aufführungs ge - sche hen beteiligten Personen und den in den Programmen benannten Berechtigten besteht und die Programme vieler Werke von Berech tig - ten enthalten, die von unabhängigen Dritten (von anderen Bands etc., d. R.) oder überhaupt nicht oder nur im geringen Maße genutzt werden. Die Diesem Mitglied des DRMV und einer größeren Anzahl anderer Mitglieder wurden aufgrund zweier einzelner Stichpunkt-Kontrollen (!) und zweier einzelner Konzerte sämtliche Konzertver - rechnungen für das gesamte Jahr 2012 (d.h. alle Konzerte) gesperrt und die daraus resultierenden Auftrittstantiemen nicht ausgeschüttet. Nachdem daraufhin eines dieser betroffenen Mitglieder der GEMA in einem Schreiben detailliert und mit Zeugenangaben mitgeteilt hat, dass diese Kon - zerte stattfanden und die in den Musik bögen auf geführten Werke/Songs gespielt wurden, hat die GEMA es bis heute unterlassen, auf diesen von ihr selbst geforderten Nachweis der Richtig - keit der Programmangaben zu antworten (seit ca. vier Monaten). (FORTSETZUNG IN DER AUSGABE 2/2015) FOTO: © ANDREAS HAERTLE/FOTOLIA musiker MAGAZIN 1/2015
“Ich war auf der Suche nach einer kleinen bis mittelgrossen Akustikgitarre, die kraftige Mitten anbietet und dabei noch warm und organisch klingt. Ich hab viele ausprobiert, doch meine Larson stellt sie alle in den Schatten. Definitiv eine meiner neuen Lieblingsgitarren, die bei jedem Anschlag einfach nur Spass macht.” Johannes Strate (Revolverheld) : WWW.LARSONBROS.COM WWW.FACEBOOK.COM/LARSONBROS VERTRIEB: IMUSIC NETWORK E.K. · AM REHBERG 15 · D-97268 KIRCHHEIM TEL (0 93 66) 99979 · INFO@I-MUSICNETWORK.COM · WWW.I-MUSICNETWORK.COM
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