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Musiker Magazin 01/2014

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Deutscher Rock & Pop Preis 2013 – Rückblick Deutscher Rock & Pop Preis 2014 – Anmeldung Tokunbo – Queen of Folk Noir Heinz Rudolf Kunze – „Stein vom Herzen“ Wattenläufer – Rockin’ all över de Dörp Judith Holofernes – Helden-Frontfrau schwingt „Ein leichtes Schwert“ Barbara Zanetti – ihre Lieder erzählen von tiefen Gefühlen und beschwinglichen Erlebnissen Christin Kieu – Deutsche Songpreisträgerin 2013 Mike Sprunkel Band – Vier Männer und ein Groove, der die Erde beben lässt Archiv der Klänge – Das Deutsche Musikarchiv GEMA-Petition – Beschlussergebnis Deutscher Bundestag Aspekte des „Samplings“ – Eine Frage des Sounds? Coverversionen

46 MUSIKBUSINESS GEMA

46 MUSIKBUSINESS GEMA zugunsten der Urheber hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Beispiels weise können sich Urheber nun mittels des deutlich ver - besserten Internetauftritts leichter und um fassen - der informieren. Angesichts der nach wie vor sehr komplizierten Ma terie bleibt die GEMA jedoch aufgerufen, sich weiterhin um Ver besserungen in ihrem Informations mana gement zu bemühen. 2. DIE GEMA UND DAS SONDERPROBLEM SELBSTAUFFÜHRENDER URHEBER, INSBESONDERE IM INTERNET ➲ 2.1. VERBESSERTE BEDINGUNGEN FÜR AUFTRITTE VON SELBSTAUFFÜHRENDEN URHEBERN Urheber, die ihre Werke vor allem selbst aufführen, stehen mitunter in einer Doppelrolle, die besondere Probleme aufwirft: Einerseits sind sie als Urheber daran interessiert, die ihnen zustehenden Tantiemen zu erhalten; andererseits könnten zu restriktive Bedingungen seitens der GEMA dafür sorgen, dass Auftrittsmöglichkeiten jedenfalls für Nachwuchsurheber, bei denen oft nur ge ringe Publikumszahlen zu erwarten sind, zu - nehmend wegfallen. Aus verschiedenen anderen Petitionen ergibt sich, dass dieses Problem auch seitens der Klein - veranstalter gesehen wird, die damit drohen, Nach - wuchskonzerte zu reduzieren, weil sie sich wegen des hohen Aufwands und zu geringer Erträge nicht rechneten. Nachwuchsurheber selbst argumentieren, dass es ihnen in diesem frühen Stadium ihrer Karriere wichtiger ist, überhaupt ein Publikum zu finden und fordern selbst, dass die GEMA hierfür erleichterte Bedingungen schaffen soll. Zu dieser Problematik bietet die GEMA aus Sicht des Petitionsausschusses noch keine be frie - digenden Modelle. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher der GEMA, ihre Förderungs möglich - keiten zu überdenken. Darüber hinaus sollte die GEMA auch nach Möglichkeiten suchen, Klein - ver anstalter bei Aufführungen mit geringen Zu - schauerzahlen bei der Bürokratie und ggf. auch den Vergütungen zu entlasten. ➲ 2.2. NACHWUCHSURHEBER, DIE SICH VOR ALLEM ÜBER DAS INTERNET SELBST VERMARKTEN Ein besonderes Problem betrifft Nachwuchs - urheber, die sich vor allem über das Internet selbst vermarkten wollen, um dort Interessenten für ihre Musik zu finden. Sie kritisieren, dass die Rege lun - gen der GEMA ganz überwiegend auf den traditionellen Musikmarkt zugeschnitten sind und sie in ihrer Entwicklung übermäßig behindern würden. Der Petitionsausschuss empfiehlt der GEMA, nach neuen Möglichkeiten zu suchen, die den In - teressen moderner Urheber ausreichend gerecht werden. Dies gilt beispielsweise für verbesserte kostenfreie Streaming-Möglichkeiten, die sich zurzeit auf die Homepage eines Urhebers be schrän - ken, aber auch für die Zulassung von sogenannten Creative-Commons-Lizenzen. 3. DIE GEMA UND DIE AUFSICHT DURCH DAS DPMA ➲ 3.1. KRITIK AN DER TÄTIGKEIT DES DPMA ALS AUFSICHTSBEHÖRDE Verschiedene Petenten haben dem DPMA vor - geworfen, seiner Aufsichtspflicht nur ungenügend nachzukommen. Es entstehe der Eindruck, dass Anfragen und Beschwerden bzgl. der GEMA unerwünscht seien. Unterlagen würden von einem zum anderen Mitarbeiter weitergereicht, ohne bearbeitet zu werden. Zudem werde auf möglicherweise entstehende Gebühren hingewiesen. Nach Auskunft des BMJ werden eingehende Beschwerden zunächst der betroffenen Verwer - tungsgesellschaft zur Stellungnahme zugeleitet; im Anschluss daran wird die Eingabe aufsichtlich gewürdigt. Stichhaltige Hinweise auf Verfahrens - verschleppungen lägen dem BMJ nicht vor. Das DPMA nehme vielmehr jede Beschwerde zum Anlass, die dieser zu Grunde liegende Sach be - handlung der Verwertungsgesellschaft zu prüfen. Zudem fallen in den Verfahren der Staatsaufsicht keine Gebühren an; hier liege möglicherweise eine Verwechslung mit der Schiedsstelle vor. Der Petitionsausschuss hat keine ausreichenden Anhaltspunkte, um ein Fehlverhalten des DPMA bzgl. einzelner Beschwerden festzustellen. Allerdings ist bekannt, dass das DPMA in der Vergangenheit durch die Vielzahl seiner Auf ga - ben überfordert war. So hat bereits die Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ festgestellt, dass eine effiziente Aufsicht durch das DPMA durch ein zu großes Spektrum an Aufgaben er - schwert wird und andererseits viel zu wenig Mit - arbeiter und Sachmittel zur Verfügung ständen (Abschlussbericht, BT-Drs. 16/7000, S. 282). In den Jahren nach Veröffentlichung des Be - richts ist immerhin eine spürbare Personal auf - stockung erfolgt, die der Petitionsausschuss aus - drücklich begrüßt. Gleichwohl bleibt das strukturelle Defizit bestehen, auf das bereits die Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ hingewiesen hat: Die Aufsicht erfolgt durch ein einzelnes Referat und entspricht in dieser Struktur nicht dem großen Aufgabenfeld und der erheblichen Bedeutung, die eine effektive Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften besitzt (Ab schluss - bericht, BT-Drs. 16/7000, S. 282 ff.). Die Auf - stoc kung von Personal und Sachmitteln würde es zudem ermöglichen, über eine Evidenz kon trolle hinaus auch im Einzelfall zu kontrollieren, dass die Verwertungsgesellschaften ihren gesetzlichen Ver - pflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Der Petitionsausschuss schließt sich daher den Handlungsempfehlungen 13 und 14 der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ an (Abschlussbericht, BT-Drs. 16/7000, S. 285) und empfiehlt, (1) dem Deutschen Bundestag, die Auf - sicht über die Verwertungsgesellschaften nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz bei einer Regulierungsbehörde des Bundes anzusiedeln und diese mit den erforderlichen personellen Ressourcen auszustatten; (2) der Bundes re - gierung – dem BMJ –, die Aufsicht anzuhalten, sich nicht auf eine Evidenzkontrolle zu beschränken, sondern auch im Einzelfall zu kontrollieren, dass die Verwertungsgesellschaften ihren ge setz - lichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. ➲ 3.2. INSBESONDERE: VERHALTEN DES DPMA BEIM SOGENANNTEN PRO-VERFAHREN Verschiedene Petenten haben das Verhalten des DPMA nach Erlass des BGH-Urteils vom 19. Mai 2005 zum sogenannten PRO-Verfahren kritisiert (BGH, Urteil vom 19. Mai 2005, Az.: l ZR 299/02; GRUR 2005, S. 757 ff.). Der BGH hatte darin u. a. den Hinweis an die Aufsichtsbehörde gegeben, dass das PRO-Verfahren aufgrund seiner großen praktischen Bedeutung in die Sat zung der GEMA aufgenommen werden solle. Nach fol - gend haben jedoch weder GEMA noch das DPMA auf eine Satzungsaufnahme hingewirkt. Das DPMA hat vielmehr mit Bescheid vom 01.06.2006, Az. 3601/20 – 4.3.4. – 1/516, festgestellt, dass das PRO-Verfahren nicht zu den Grundsätzen der Ver - teilung gehöre, die gemäß § 7 Satz 3 UrhWG in der Satzung der GEMA verankert werden müssen und daher einer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung bedürfen. Das BMJ hat die Ansicht des DPMA gegenüber dem Petitions - ausschuss geteilt. Der Petitionsausschuss hält die Kritik der Pe - tenten an diesem Verhalten des DPMA für nach- musiker MAGAZIN 1/2014

MUSIKBUSINESS 47 vollziehbar. Gerade wenn die GEMA aus ihren spe - zifischen Interessen heraus das Urteil des BGH sehr einseitig in ihrem Sinne auslegt, wäre es Sache einer effizienten Staatsaufsicht, hier korrigierend einzugreifen. Das Verhalten des DPMA, nicht nur untätig zu bleiben, sondern das Urteil des BGH sogar noch zugunsten der GEMA-Interessen „umzuinterpretieren“, offenbart ein deutliches Defizit in der Staatsaufsicht. (S. Urteil Bundesge - richtshof aus 2005.) 4. ZUSAMMENFASSENDES ERGEBNIS Soweit es um gesetzgeberische Verbesse run - gen geht, empfiehlt der Ausschuss, die Eingabe der Bundesregierung – dem BMJ – als Material zuzuleiten, damit sie bei zukünftiger Gesetz ge - bung in die Überlegungen mit einbezogen wird, und die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als An regung für eine parlamentarische Initiative ge - eignet erscheint. Soweit es um eine verbesserte Beteiligung der nichtordentlichen Mitglieder geht, empfiehlt der Ausschuss, die Eingabe der Bundesregierung – dem BMJ – als Material zu überweisen und dem DPMA zuzuleiten, damit sie auf entsprechende Änderungen hinwirken. Soweit es um eine verbesserte Staatsaufsicht geht, empfiehlt der Ausschuss ferner, die Petition der Bundesregierung – dem BMJ – als Material zu überweisen und dem DPMA zuzuleiten, damit sie bei zukünftigen Initiativen in die Überlegungen mit einbezogen wird. Soweit es um gesetzgeberische Ver bes se run - gen geht, welche die Intention des Gesetzgebers bei der Vergütungsfreiheit für Veranstaltungen mit sozialer oder erzieherischer Zweck bestim mung nach § 52 Urhebergesetz präzisieren, und soweit Veranstaltungen von Einrichtungen der Kinder ta - gesbetreuung in die Reihe der Tatbestände aufgenommen werden sollen, nach denen im In te - resse der Allgemeinheit keine Vergü tungs pflicht besteht, empfiehlt der Ausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz – als Material zu überweisen. Da derzeit im Europäischen Parlament ein Richt linienentwurf zu dieser Thematik beraten wird, empfiehlt der Ausschuss, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Soweit mögliche Reformen angesprochen werden, empfiehlt der Ausschuss zudem, die Ein gabe der GEMA zur Information zuzuleiten, um sie auf bestehenden Handlungsbedarf aufmerksam zu machen. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem An lie - gen der Petition teilweise entsprochen worden ist, soweit es um die Abschaffung des PRO-Ver - fahrens geht, und im Übrigen nicht entsprochen werden konnte. Der von der Fraktion DIE LINKE gestellte An - trag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz – zur Erwägung zu überweisen, sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden. FOTOS: © PIXEL EMBARGO/FOTOLIA.COM © WOGI/FOTOLIA.COM

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